deutscher Jurist; Präses der Synode der EKD 1973-1985
* 7. April 1933 Worms
Wirken
Cornelius A. von Heyl, (vollst. Name: Freiherr von H. zu Herrnsheim) ev., wurde am 7. April 1933 in Worms geboren. Seine Mutter ist eine geb. von Bismarck-Osten. Einer seiner Vorfahren war Präsident der 1. Kammer der Stände im Großherzogtum Hessen und Mitglied des Reichstags für Worms.
H. besuchte die Odenwaldschule bis zum Abitur, absolvierte zunächst 1952 ein Werksemester als Stipendiat des Evangelischen Studienwerkes in Villigst. Anschließend studierte er die Rechte in Innsbruck, Freiburg und Marburg bis 1956. Es folgte ein Jahr an der Ökumenischen Hochschule in Bossey.
Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst legte er 1960 das 2. Staatsexamen ab. Von 1961-70 bearbeitete H. das Referat für Sozialethik und Gesellschaftspolitik in der Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Außenstelle Bonn und war neben weiteren Aufgaben auch Geschäftsführer der Kammer für soziale Ordnung der EKD.
1967-73 war H. Präsident der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen. 1970 ließ sich H. zusammen mit Ulrich v.H. als Rechtsanwalt in Bonn nieder, schied aber 1976 wieder aus der Praxis aus, um als Referent für Jugendrecht und Familienpolitik im Sozialministerium des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz tätig zu werden. Ende des Jahres 1978 ...